Schutz Vor Verbrennungen; Gewährleistungs- Und Garantiebedingungen; Brennstoffzulassung - Heta SCAN-LINE 550 Bedienungsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für SCAN-LINE 550:
Inhaltsverzeichnis
zung und soll verhindern das beim
Öffnen der Feuerungstür (zum Nach-
legen) Glut herausfällt.

Schutz vor Verbrennungen

Bedenken Sie bitte, dass einige Bau-
teile am Kachelkamin im Heizbetrieb
sehr heiß werden und daher Verbren-
nungsgefahr besteht. Ein Berühren
dieser Teile ist nur mit den entspre-
chenden Hilfsmitteln wie z.B. mit dem
mitgelieferten Schutzhandschuh zu
empfehlen. Aus diesem Grunde sol-
len auch keine Kleidungsstücke oder
andere brennbare Textilien über den
Kamineinsatz zum Trocknen gelegt
werden. Stellen Sie keine Gegenstän-
de unmittelbar vor die Feuerraumtür
oder in ihrem Strahlungsbereich, da
die Strahlungswärme (bis 350°C) die-
se beschädigen oder schlimmsten Fall
entzünden kann.
Machen Sie bitte Ihre Kinder auf die-
se Gefahren aufmerksam und halten
Sie unbedingt Kleinkinder vom Kami-
neinsatz fern.
1.1.3. gewährleistungs- und
garantiebedingungen
Eine Qualitätsmarke hält ihr Wort
über mehrere Jahre. Unsere Produk-
te werden während der Produktion
und vor der Lieferung an den Händler
einer gründlichen Qualitätskontrolle
unterzogen. Dennoch können Produk-
tionsfehler auftreten. Deshalb geben
wir eine Garantie von 5 Jahre auf un-
seren Kamineinsatz. Die Garantiezeit
beginnt am Tage der Inbetriebnahme
und beinhaltet die Verarbeitung, das
Material sowie die Funktion des Ka-
mineinsatzes.
Ausgeschlossen von der Garantie sind
Verschleißteile wie Glasscheiben, Dicht-
ungen und Oberflächenbeschichtungen
sowie alle Schäden, die durch Nicht-
beachtung der Bedienungsanleitung
beim Betrieb des Kamineinsatzes
entstehen (z.B. Überhitzung oder
Verbrennen von unzulässigen Brenn-
stoffen). Weitere Angaben finden Sie
unter Punkt 1.5..
1.2. Brennstoffzulassung und
Erstbenutzung

1.2.1. Brennstoffzulassung

Unsere Kamineinsätze wurden feuer-
ungs- und emissionstechnisch opti-
miert. Durch richtige Befeuerung er-
zielen Sie auf wirtschaftliche Weise
eine optimale Wärmemenge und Sie
unterstützen unsere Bemühungen
für eine saubere Umwelt. Zulässige
Brennstoffe sind ausschließlich luft-
getrocknetes Scheitholz und Holzbri-
kett. Grundsätzlich sind Brennstoffe
trocken zu lagern, da bei hohem
Wassergehalt ein großer Teil der
Wärme zur Verdampfung des Was-
sers gebraucht wird. Verwenden Sie
deshalb nur trockenes, naturbelas-
senes Scheitholz. Der Wassergehalt
darf max. 21% betragen; hierzu muss
Weichholz (z.B. Birke) ca.1,5 - 2 Jahre
und Hartholz (z. B. Buche, Eiche) 2-3
Jahre sachgemäß gelagert werden.
Holzbriketts müssen der DIN 51731
Größe HP2 entsprechen. Sie sind aus
reinem Holz ohne Bindemittel oder
Zusatzstoffen gepresst. Für die Auf-
gabe müssen sie eventuell in eine ge-
eignete Größe abgebrochen werden,
da sie sich nach der Aufgabe stark
ausdehnen können.
Die Verfeuerung von Abfällen ist laut
Bundesimmissionsschutzgesetz ver-
boten. Sie schadet der Umwelt. Ga-
rantie und Gewährleistung treten bei
Mängeln, welche auf Verfeuerung
von Abfällen zurückzuführen sind,
außer Kraft.
15
Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis