Leda VISPA Aufstell- Und Bedienungsanleitung Seite 70

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für VISPA:
Bedienung
Bei der Verbrennungsluftversorgung aus dem Aufstellraum bzw. Raumluftverbund ist eine ausreichende
Luftzufuhr in den Raum sicher zu stellen. Durch den Betrieb der Feuerstätte darf der hygienisch notwendige
Mindestluftwechsel für das Gebäude nicht beeinträchtigt werden.
Die erforderlichen Verbrennungsluftvolumenströme weiterer Feuerstätten oder die Volumenströme von
Ablufteinrichtungen im Aufstellraum der Feuerstätte oder im Verbrennungsluftverbund sind bei der erforder-
lichen Verbrennungsluftversorgung zu berücksichtigen.
Je nach Bundesland kann ein Nachweis der Verbrennungsluftversorgung erforderlich sein.
Räume mit luftabsaugenden Einrichtungen
Luftabsaugende Anlagen, die zusammen mit Feuerstätten im selben Raum oder
Raumluftverbund betrieben werden, können die Verbrennungsluftversorgung stören und damit
Probleme verursachen!
Der gemeinsame Betrieb von Lüftungsanlagen und Feuerstätten ist deshalb nicht ohne entsprechend
geeignete Maßnahmen zulässig. Entlüftungsanlagen oder Absauggebläse, die im selben Raum oder
Raumluftverbund betrieben werden, können darüber hinaus auch Probleme verursachen.
Gemäß Feuerungsverordnung sind zusätzliche Sicherheitseinrichtungen vorzusehen. Zur Überwachung
empfehlen wir als bauaufsichtlich zugelassene Sicherheitseinrichtung den LEDA-Unterdruck-Controller LUC.
(siehe hierzu auch § 4 Absatz 2 MFeuV – zu beachten sind darüber hinaus ggf. auch weitergehende
landesspezifi sche Anforderungen)
Räume, in denen keine Feuerstätten aufgestellt werden dürfen
Feuerstätten dürfen nicht in notwendigen Treppenräumen (Flucht- und Rettungswege), in Räumen
zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren (Flucht- und
Rettungswege), sowie in Garagen aufgestellt werden.
(siehe hierzu auch § 4 Absatz 1 MFeuV – zu beachten sind darüber hinaus ggf. auch weitergehende
landesspezifi sche Anforderungen)
62
loading

Diese Anleitung auch für:

1003-01542