gomag GO-BC 2.4 Originalbetriebsanleitung Seite 16

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14 Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören nicht in den
Hausmüll, sondern sind einer getrennten Erfassung
bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altgerät verbaut
sind, müssen vor Abgabe zerstörungsfrei entnommen werden!
Deren Entsorgung wird über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten sind
nach deren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das Löschen
seiner personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden
Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass
Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht über den Hausmüll ent-
sorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgenden Stellen
unentgeltlich abgegeben werden:
– Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammelstellen (z.
B. kommunale Bauhöfe)
– Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und online),
sofern Händler zur Rücknahme verpflichtet sind oder diese
freiwillig anbieten.
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Die Verpackungsmaterialien sind recy-
celbar. Bitte Verpackungen umweltge-
recht entsorgen.
www.scheppach.com
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