Einsatzbereich Und Anforderungen An Die Wärmequellenseite - Novelan WIC 10HX Betriebsanleitung

Wasser /wasser wärmepumpen wic hxe – serie; wic x – serie
Inhaltsverzeichnis
Einsatzbereich und Anforderungen
an die Wärmequellenseite
Unter Beach tung der Umgebungsbedingungen, Einsatz-
grenzen und der geltenden Vorschriften kann jede Wär-
mepumpe in neu errichteten oder in beste henden Hei-
zungsanlagen eingesetzt werden.
Übersicht „Technische Daten / Lieferumfang".
WASSERTEMPERATUR / WASSERMENGE
Das Wasser im Entnahmebrunnen der Wärmequellenan-
lage muß ganzjährig mindestens eine Temperatur von
7 °C aufweisen und darf eine Temperatur von 25°C nicht
überschreiten. In Abhängigkeit von der benötigten Heiz-
leistung bzw. deren Kälteleistung als Maßgebende Grö-
ße zur Dimensionierung der Wärmequelle ist eine Min-
destwassermenge erforderlich, die von der Wärmequel-
le als Dauerleistung erbracht werden muß. Vor Installa-
tion der Wasser/Wasser- Wärmepumpe sollte /muß ein
mind. 12-stündiger Pumpversuch mit Nachweis eines qua-
si-konstanten abgesenkten Wasserspiegels (Beharrung)
Aufschluss über die zur Verfügung stehende Wassermen-
ge geben. Für den effizienten Betrieb der Brunnen muß
bei der Erstinbetriebnahme der nominale Volumenstrom
auf der Wärmequellenseite einreguliert werden. Hier sind
ggf. entsprechende Bauteile in das Rohrnetz einzubau-
en, die den hydraulischen Abgleich ermöglichen. Die Ma-
terialauswahl der eingesetzten Bauteile muß gemäß der
Wasserqualität erfolgen. Der erforderliche Volumenstrom
(Wassermenge der Wärmequelle) muß den Anforderun-
gen der Wärmepumpe entsprechen.
Übersicht „Technische Daten/Lieferumfang".
WASSERQUALITÄT
Die Brunnenanlage muß in Deutschland nach DIN 4021
und VDI 4640 (in anderen Ländern nach entsprechenden
Vorschriften) ausgeführt sein. Brunnenanlagen dürfen
nur von Bohrunternehmen mit einer Zulassung gemäß
DVGW W120 ausgeführt werden. Die Wasserqualität der
Wärmequelle ist definiert als normales Grundwasser. Stel-
len Sie sicher, dass das Saug- und Wiedereinleitungsrohr
stets ausreichend tief unter den Wasserspiegel reicht, da-
mit dem Wasser kein Sauerstoff zugeführt wird (Verocke-
rungsgefahr). Bitte besprechen Sie die Problematik der
Verockerung mit Ihrem Brunnenbauer. Während der Pla-
nung sollte die Qualität des Grundwassers bestmöglich
vorgeprüft werden (z.B. durch Anfrage bei der zuständi-
gen Wasserbehörde oder Recherche von vorhandenen
Nachbarbrunnen) und abschließend durch eine entspre-
chende Wasseranalyse im ausgebauten Förderbrunnen
nachgewiesen werden. Folgende Tabelle hilft für die Beur-
teilung der Wasserqualität.
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BEWERTUNG DER WASSERANALYSE
Inhaltsstoffe des Wassers Mindestanforderung. Bereits
im Vorfeld sollte eine Wasseranalyse auf unten stehen-
de Prüfwerte (Tabelle) gezogen werden. Als wichtiges
Kriterium für die Entnahme von Wasserproben ist das
DVGW-Regelwerk Technische Mitteilungen Merkblatt
W 112 sowie die darin aufgeführten Technischen Regeln
(DIN-, EN- und ISO-Normen) heranzuziehen.
Bezeichnung
pH-Wert
Eisengehalt
Mangangehalt
Chlorid Gehalt
Gehalt freies Chlor
Trübung
Technische Sandfreiheit
83050703fDE – Originalbetriebsanleitung – Technische Änderungen vorbehalten.
ACHTUNG
Vor Installation der Wasser/Wasser-Wärme-
pumpe müssen eine Wasseruntersuchung und
ein Pumpversuch erfolgen.
HINWEIS:
Wasseranalysen werden durch wassertech-
nische Labors erstellt. Erste Informationen
über eine mögliche Grundwassernutzung er-
halten Sie bei Ihrem zuständigen Wasserwirt-
schaftsamt. Ein Pumpversuch gibt Auskunft da-
rüber, ob die für die Heizleistung Ihres Geräts
erforderliche Wassermenge zur Verfügung ge-
stellt werden kann. Der minimale Grundwasser-
Volumenstrom muß als Dauerleistung minde-
stens zur Verfügung stehen.
Übersicht „Technische Daten/Lieferumfang", Ab-
schnitt „Wärmequelle Volumenstrom".
Grenzwert
< 0,1 ml Sand pro
10 l Förderwasser
ACHTUNG
Wird ein in der Tabelle aufgeführter Wert nicht
eingehalten, darf eine Wasser/Wasser-Wärme-
pumpe nicht eingesetzt werden. Der direkte Be-
trieb des Geräts in Verbindung mit Oberflächen-
wasser,
Schmutzwasser,
oder mit Gemischen aus Wasser und Laugen,
Säuren beziehungsweise Chlor ist ebenso nicht
zugelassen.
> 6,8
< 0,2 mg / l
< 0,1 mg / l
< 300 mg / l
< 3 mg / l
keine
Industrieabwässern
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