Allgemeine Sicherheitshinweise; Sorgfaltspflicht Des Betreibers; Maßnahmen Zum Sicheren Betrieb Der Spülmaschine - Meiko DV 270.2 Betriebsanleitung

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Betriebsanleitung DV 270.2
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MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG, Englerstr. 3, D-77652 Offenburg, Tel.: +49/781/203-0, Fax: +49/781/203-1274
5

Allgemeine Sicherheitshinweise

5.1

Sorgfaltspflicht des Betreibers

Die Spülmaschine wurde unter Berücksichtigung einer Risiko und Gefahrenanalyse und
nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer
technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der
Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn
alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht
des Betreibers der Spülmaschine, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Maßnahmen zum sicheren Betrieb der Spülmaschine:
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass ...
... die Spülmaschine nur bestimmungsgemäß verwendet wird.
Bei anderweitiger Benutzung oder Bedienung können Schäden oder Gefahren entstehen,
für die wir keine Haftung übernehmen (vgl. hierzu das Kapitel „Bestimmungsgemäße Ver-
wendung").
... zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Sicherheitsgewährleistung im Bedarfsfall nur
Originalteile des Herstellers verwendet werden.
Der Benutzer verliert alle evtl. bestehenden Ansprüche, wenn er das Gerät mit anderen
als den Originalersatzteilen verändert.
... nur dafür ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die Spülmaschine be-
dient, wartet und repariert.
... dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und Um-
weltschutz unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin ent-
haltenen Sicherheitshinweise kennt.
... die Spülmaschine nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand betrieben wird, alle
Schutzeinrichtungen und Abdeckungen montiert sind und besonders die Sicherheits- und
Schalteinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
... Spülmaschinen, die von hinten zugänglich sind, nur mit Rückwandabdeckung betrieben
werden dürfen.
... erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für Wartungs- und Reparaturpersonal
zur Verfügung stehen und getragen werden.
... bei allen regelmäßigen Wartungen alle Sicherheitseinrichtungen des Gerätes / Anlage
einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
... die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort
der Anlage zur Verfügung steht.
... turnusmäßige Überprüfungen an Zuliefererteilen ausgeführt werden. Genauere Infor-
mationen befinden sich, wenn notwendig, in den entsprechenden Betriebsanleitungen.
Änderungen in Ausf ührung und Konst ruktion v orbehalten!
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