Abb. 7.3
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Wartung des Rollstuhls
Wenn der Rollstuhl regelmäßig und in der richtigen Weise instandgehalten wird, ist eine
technische Lebensdauer von 5 Jahren möglich. Für Verschleissteile wie Batterien, Reifen,
Motoren, Kissen u. Ä. gilt das nicht.
Weitere Informationen über spezifische Einstellungen, Wartungs- oder Reparaturarbeiten
erhalten Sie bei Ihrem Händler. Dabei sind immer das Modell, das Baujahr und die
Seriennummer anzugeben. Diese Informationen entnehmen Sie dem Typenschild des
Rollstuhls (Abb. 2.2).
Es empfiehlt sich, den Rollstuhl einmal jährlich oder bei intensiver Benutzung alle sechs
Monate von Ihrem Händler kontrollieren zu lassen.
Täglich
•
Die Batterien nach jeder Benutzung aufladen (Kapitel 8.2).
Wöchentlich
•
Den Reifendruck überprüfen und die Reifen je nach Bedarf mit Luft füllen (Kapitel 8.3).
Monatlich
•
Reinigung des Rollstuhls (Kapitel 8.1)
Jährlich
•
Überprüfung durch den Händler, u. a. Durchführen von:
•
Überprüfung von Reifen und Rädern (Reifendruck und Verschleiß)
•
Überprüfung von allen Schraub- und Mutterverbindungen
•
Überprüfung der elektronischen Bauteile
•
Überprüfung der Motoren und Auswechslung der Kohlebürsten
•
Überprüfung auf Beschädigungen, die bei weiterer Nutzung zu Beschädigungen des Produkts oder
Nutzers führen können
8.1
Reinigung des Rollstuhls
Einzelheiten zur Reinigung des Sitzsystems entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung
für das Sitzsystem
• Stellen Sie sicher, dass die Steuerung bei der Reinigung abgeschaltet wird. Wenn die
Joysticklenkung versehentlich berührt wird, kann sich der Rollstuhl in Bewegung setzen
und die elektrischen Optionen können unbeabsichtigt aktiviert werden.
• Mit Wasser ist Vorsicht geboten, da hierdurch das elektronische System beschädigt
werden kann.
Entfernung von trockenem Schmutz
Wischen Sie zunächst die verunreinigten Stellen mit einem nassen Schwamm ab.
Verwenden Sie frisches Wasser oder eine milde Seifenlauge, niemals scheuernde oder
scharfe Reinigungsmittel. Wischen Sie die Teile mit einem weichen trockenen Tuch nach.
AGILO.
Die Begurtung darf nicht
durch Rollstuhlteile, wie
Armlehnen oder Rädern,
ferngehalten werden
vom Körper.
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