Absperrvorrichtung - Rokossa IG2 RLU Betriebsanleitung

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wahlweise an der Hinter- oder Unterseite angeschlossen werden (Ø 100
mm). Die Verkleidung kann bei Verwendung entsprechend geöffnet
werden
(Verschlussdeckel
abschrauben)
und
der
Stutzen
kann
angeschraubt werden. Bei Anschluss einer Rohrverbindung an den
Verbrennungsluftanschlussstutzen wird die Verbrennungsluft von außen
bzw. aus anderen Räumen z.B. dem Keller, dem Kaminofen IG2 RLU
zugeführt.
Bei
Anschluss
des
Kaminofens
IG2
RLU
an
eine
Verbrennungsluftleitung
sind
unbedingt
die
Hinweise
der
TROL
(Fachregeln), der DIN 18896 etc. zu beachten und anzuwenden.
Insbesondere ist auf eine ausreichende Dimensionierung zu achten!
Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen nicht verschlossen oder
zugestellt werden, sofern nicht durch besondere Sicherheitseinrichtungen
sichergestellt ist, dass die Feuerstätte nur bei geöffnetem Verschluss
betrieben werden kann. Der Querschnitt darf nicht durch einen Verschluss
oder durch ein Gitter verengt werden. Sollte dieses Rohr für die Verbrenn-
ungsluft aus dem Gebäude geführt werden, so ist dieses mit einer
Absperrvorrichtung zu versehen. Dabei muss die Stellung der Absperrvor-
richtung von außerhalb der Verbindungsleitung erkennbar sein. Bei dieser
Ausführung sollte die Rohrleitung isoliert sein, um zu vermeiden, dass
Feuchtigkeit aus der Raumluft an der Rohrleitung kondensiert. Außerdem
sollte das Rohr so verlegt sein, dass kein Wasser oder sonstige Stoffe in
den Kaminofen eindringen können und evtl. anfallendes Kondensat nach
außen abfließen kann.
Nach den Vorschriften sind Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit
mehr als zwei Vollgeschossen, die Brennwände überbrücken, so
herzustellen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder
Brandabschnitte übertragen werden können. Landesspezifische- und
örtliche Brandschutzbestimmungen sind zu beachten!
Bitte achten Sie darauf, dass die Rohrleitungen stets dicht sind. Es dürfen
nur Rohrleitungen verwendet werden, die für das System RLU zugelassen
sind. Die Dichtungen und Rohre sollten jährlich kontrolliert werden.
2.6.

Absperrvorrichtung

Abgasanlagen sind gemäß den Fachregeln des Kachelofen- und
Luftheizungsbauhandwerk (TROL) zu erstellen.
Kaminöfen dürfen eine Absperrvorrichtung im Abgasweg aufweisen. Die
Absperrvorrichtung
darf
die
Prüf-
und
Reinigungsarbeiten
an
Verbindungsstücken nicht behindern und sich nicht selbstständig
schließen können. Die Stellung der Absperrvorrichtung muss von außen
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