Mehrfachbelegung - Rokossa IG2 RLU Betriebsanleitung

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FeuVo:
LBO:
VKF:
LRV:
1. und
2. BlmschV:
TROL:
DIN 1298 /
EN 1856:
DIN EN 13240:
DIN 18896:
DIN EN 13384:
DIN 18160-1/2:
DIN 4751 /
DIN EN 12828:
VDI 2035:
Art. 15a:
Feuerstätten dürfen nur in Räumen und an Stellen aufgestellt werden, bei
denen nach Lage, baulichen Umständen und Nutzungsart keine Gefahren
entstehen. Die Grundfläche des Aufstellraumes muss so gestaltet und
groß sein, dass die Feuerstätte ordnungsgemäß und bestimmungsgemäß
betrieben werden kann.
2.2.
Eine Mehrfachbelegung des Schornsteins gemäß DIN 18160 ist möglich,
da alle Kaminöfen über eine selbstschließende Feuerraumtür (A1)
verfügen. Alle an einem Schornstein angeschlossenen Feuerstätten
müssen ebenfalls für eine Mehrfachbelegung zugelassen sein!
Feuerungsverordnung des entsprechenden
Bundeslandes
Landesbauordnung bzw. Brandschutzvorschriften
VKF (Schweiz)
(Schweiz)
Erste und zweite Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Fachregeln des Kachelofen- und Luftheizungs-
bauhandwerks (ZVSHK)
Verbindungsstücke für Feuerungsanlagen
Kaminöfen/Raumheizer für Festbrennstoffe
Feuerstätten für feste Brennstoffe. Technische
Regeln für die Installation und Betrieb
Abgasanlagen Berechnungsverfahren
Abgasanlagen/Hausschornsteine
Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von
Warmwasser-Heizungsanlagen
Wasseraufbereitung für Heizungsanlagen
B-VG (Österreich)

Mehrfachbelegung

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