Übrigens: Ein Messgerät zur Bestimmung der Feuchte von Scheitholz
kostet nicht viel und macht sich schnell bezahlt.
Es dürfen keine anderen Brennstoffe verwendet werden! Nicht zulässig ist
demnach auch das Verbrennen von:
lackiertem oder kunststoffbeschichtetem Holz
Spanplatten oder Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde
Holz, das von Europaletten stammt
Abfällen, Haus-, Kleidermüll
Papier, Papierbriketts, Kartonagen
Kohle, Kohlebriketts, Braunkohle
feuchtem Holz (Restfeuchte über 20 %)
Kunststoffen/Schaumstoffen jeglicher Art
festen oder flüssigen, holzfremden Werkstoffen
Es ist untersagt, diese und andere nicht geeignete Materialien in Ihrem
Kaminofen zu verbrennen. Bei Verbrennung von anderen Materialien als
den zulässigen Brennstoffen Scheitholz oder Holzbriketts nach DIN 51731
kann es zur Bildung schädlicher Abgase und zu Störungen des
Verbrennungsablaufes bis hin zu Verpuffungen kommen.
Wird der Kaminofen mit nicht zugelassenen Brennstoffen betrieben,
erlischt die Garantie!
Nehmen Sie zum Anheizen kleinstückiges Holz. Benutzen Sie als
Brennholz nur gespaltenes Holz, das an seiner dicksten Stelle nicht dicker
als ca. 8 cm ist. Die optimale Länge beträgt ca. 25 cm. Beim Dauerheizen
nicht zu viel Holz auflegen, besser mehrmals kleinere Holzmengen
auflegen.
6.9.1.
CO
-Neutralität
2
Holz gibt nur so viel Kohlendioxid ab, wie es zuvor als Baum gebunden
hat. Dabei ist es gleichgültig, ob das Holz verbrennt oder im Wald
verrottet - die Kohlendioxidabgabe bleibt konstant es entsteht ein
geschlossener natürlicher Kohlenstoff-Kreislauf.
Fazit: Mit der Holzverbrennung bleibt die Natur im Gleichgewicht.
Deutschland hat eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder gesetzlich
geregelt. Diese Verpflichtung führt zu einem Wachstum an Holzmengen,
so dass nicht mehr Holz verbrannt wird als nachwächst.
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