Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen - Meiko DV 80.2 Betriebsanleitung

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ACHTUNG!
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ACHTUNG!
ACHTUNG!
ACHTUNG!
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4.2
Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen
Von der gelieferten Spülmaschine können Gefahren ausgehen, wenn dieser unsachge-
mäß oder zu nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch eingesetzt wird.
Durch spannungsführende, bewegte oder rotierende Teile kann Gefahr für Leib und Le-
ben des Benutzers und materieller Schaden entstehen.
Die Spülmaschine darf nur durch ausreichend qualifiziertes, vom Betreiber eingewiese-
nes und auf die Gefahren- und Sicherheitshinweise unterrichtetes Personal bedient wer-
den.
Qualifiziertes Personal im Sinne dieser Betriebsanleitung sind Personen, die:
 älter als 14 Jahre sind,
 die Sicherheitshinweise gelesen haben und beachten,
 die Betriebsanleitung (bzw. den für die auszuführenden Arbeiten entsprechende
Teil) gelesen haben und beachten.
Die Maschine arbeitet mit Heißwasser. (Temperatur der Waschflotte = 58-60 C, bei
Desinfektionsautomaten bis 74 °C). Vermeiden Sie jegliche Berührung mit dem Spül-
wasser. Verbrühungsgefahr! Auch das Waschgut und die mit dem Waschwasser in Be-
rührung kommenden Blechteile haben diese Temperatur. Entsprechende Vorsichtsmaß-
nahmen sind zu treffen.
Beachten Sie die Hinweisschilder an der Spülmaschine.
Warnung !
Beim Betrieb elektrischer Geräte stehen zwangsläufig bestimmte Teile dieser Geräte un-
ter gefährlicher Spannung.
Bevor die Abdeckungen der Maschine oder ein elektrisches Betriebsmittel geöffnet wer-
den, ist die gesamte Maschine unbedingt über die bauseitige Netztrenneinrichtung span-
nungsfrei zu schalten und mit geeigneten Maßnahmen gegen Wiedereinschalten zu si-
chern.
Arbeiten und Störungsbehebungen am elektrischen Teil der Maschine dürfen nur von
Fachkräften durchgeführt werden. Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Die Maschine darf erst nach Anbringen aller Abdeckungen vom Betreiber wieder in Be-
trieb genommen werden!
Die Spülmaschine darf nicht mit dem Wasserschlauch oder dem Hochdruckreiniger ab-
gespritzt werden.
Die Spülmaschine darf nur unter Aufsicht des eingewiesenen Personals betrieben wer-
den.
Das Wasser im Spülraum ist kein Trinkwasser und darf nicht für die Nahrungszubereitung
verwendet werden!
Bei Unklarheiten bezüglich der Bedienung, darf die Spülmaschine nicht benutzt werden.
Zugabe von Lösungsmittel und anderen leicht entzündlichen Substanzen in den Spül-
raum unterlassen, da in diesem Falle Explosionsgefahr besteht.
Die Maschine soll nicht als Einleitung für anderes Brauchwasser in das bauseitige Ab-
wassernetz missbraucht werden.
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Diese Anleitung auch für:

Dv 200.2

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