Sicherheit Und Unfallschutz - delko PR 54 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

1.2 Sicherheit und Unfallschutz

Die nachstehenden Bestimmungen und Vorschriften
sind strikt zu befolgen, um das Risiko von Personen-
und / oder Sachschäden zu verringern.
Jeder, der mit dem Rüttelstampfer arbeitet, muß aus
Sicherheitsgründen die vorliegende Betriebsanleitung
gelesen und verstanden haben. Zusätzlich ist er mit den
einschlägigen regional geltenden Arbeitsschutz- und Un-
fallverhütungsvorschriften vertraut zu machen.
Zum sicheren Betrieb des Rüttelstampfers sind die ein-
schlägigen und regional geltenden Unfallverhütungsvor-
schriften, die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutz-
vorschriften, oder die diesen Vorschriften gleichgestell-
ten einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und Unfall-
verhütungsvorschriften anderer Mitgliedsstaaten der eu-
ropäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Ab-
kommens über den europäischen Wirtschaftsraum un-
bedingt zu beachten.
Der Unternehmer hat diese Vorschriften in der aktuel-
len Fassung unentgeltlich und jederzeit erreichbar zur
Verfügung zu stellen.
– Die Maschine darf nur bestimmungsgemäß unter Be-
rücksichtigung dieser Betriebsanleitung verwendet
und eingesetzt werden.
– Bodenverdichtungsmaschinen müssen so einge-
setzt und betrieben werden, daß ihre Standsicher-
heit immer gewährleistet ist.
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– An Bruch-, Gruben-, Halden- und Böschungsrän-
dern, an Grabenkanten und Absätzen müssen
Bodenverdichtungsmaschinen so betrieben werden,
daß keine Absturz- oder Umsturzgefahr besteht.
– Beim Betrieb von Bodenverdichtungsmaschinen mit
Verbrennungsmotoren in geschlossenen Räumen,
Tunnels, Stollen oder tiefen Gräben ist sicherzustel-
len, daß ausreichend gesundheitlich zuträgliche
Atemluft vorhanden ist. Werden die Abgase des Mo-
tors nicht in geeigneter Weise entfernt, besteht aku-
te Vergiftungs- und Erstickungsgefahr.
– Bei Bauarbeiten „unter Tage" dürfen ausschließlich
Maschinen mit Dieselmotor eingesetzt werden. Da-
bei ist unbedingt darauf zu achten, daß alle Abgase
ausreichend abgesaugt werden und ausreichend ge-
sundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist.
– Vor Arbeitspausen und zum Arbeitsschluß hat der
Maschinenführer die Bodenverdichtungsmaschine
auf tragfähigem und möglichst waagerechtem Ge-
lände abzustellen; auf geneigtem Gelände ist die Ma-
schine zusätzlich gegen Abrutschen zu sichern.
– Die Wirksamkeit von Bedien- und Stellteilen darf nicht
unzulässig beeinflußt oder aufgehoben werden.
– Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht verändert, de-
montiert oder sonstwie in ihrer Wirkung beeinflußt
werden.
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