Sicherheit Und Unfallschutz - delko SV 17H Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

1.2 Sicherheit und Unfallschutz

Die nachstehenden Bestimmungen und Vorschriften sind
strikt zu befolgen, um das Risiko von Personen- und /
oder Sachschäden zu verringern.
Jeder, der mit der Rüttelplatte arbeitet, muß aus Sicher-
heitsgründen die vorliegende Betriebsanleitung gelesen
und verstanden haben. Zusätzlich ist er mit den ein-
schlägigen regional geltenden Arbeitsschutz- und Un-
fallverhütungsvorschriften vertraut zu machen.
Zum sicheren Betrieb der Rüttelplatte sind die einschlä-
gigen und regional geltenden Unfallverhütungsvorschrif-
ten, die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvor-
schriften, oder die diesen Vorschriften gleichgestellten
einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallver-
hütungsvorschriften anderer Mitgliedsstaaten der euro-
päischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Ab-
kommens über den europäischen Wirtschaftsraum un-
bedingt zu beachten.
Der Unternehmer hat diese Vorschriften in der aktuellen
Fassung unentgeltlich und jederzeit erreichbar zur Ver-
fügung zu stellen.
– Die Maschine darf nur bestimmungsgemäß unter Be-
rücksichtigung dieser Betriebsanleitung verwendet
und eingesetzt werden.
– Bodenverdichtungsmaschinen müssen so eingesetzt
und betrieben werden, daß ihre Standsicherheit im-
mer gewährleistet ist.
– An Bruch-, Gruben-, Halden- und Böschungsrändern,
an Grabenkanten und Absätzen müssen Boden-
verdichtungsmaschinen so betrieben werden, daß
keine Absturz- oder Umsturzgefahr besteht.
– Beim Betrieb von Bodenverdichtungsmaschinen mit
Verbrennungsmotoren in geschlossenen Räumen,
Tunnels, Stollen oder tiefen Gräben ist sicherzustel-
len, daß ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atem-
luft vorhanden ist. Werden die Abgase des Motors
nicht in geeigneter Weise entfernt, besteht akute
Vergiftungs- und Erstickungsgefahr.
– Bei Bauarbeiten „unter Tage" dürfen ausschließlich
Maschinen mit Dieselmotor eingesetzt werden. Da-
bei ist unbedingt darauf zu achten, daß alle Abgase
ausreichend abgesaugt werden und ausreichend ge-
sundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Vor
Arbeitspausen und zum Arbeitsschluß hat der Maschi-
nenführer die Bodenverdichtungsmaschine auf trag-
fähigem und möglichst waagerechtem Gelände ab-
zustellen; auf geneigtem Gelände ist die Maschine
zusätzlich gegen Abrutschen zu sichern.
– Die Wirksamkeit von Bedien- und Stellteilen darf nicht
unzulässig beeinflußt oder aufgehoben werden.
– Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht verändert ,de-
montiert oder sonstwie in ihrer Wirkung beeinflußt
werden.
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